Klassen

Von A bis L

Führerscheinklassen

Du hast sicherlich genaue Vorstellungen welche Führerscheine du machen möchtest. Hier gibt es alle Informationen nochmal zum Nachlesen.

Klasse B (PKW)

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
  • Alter mindestens 17/18 Jahre.
  • Ausbildungsfahrzeug u. a.: Ford Focus ST-Line mit 150 PS
  • Einschlussklassen: AM und L

Mögliche Erweiterungen der Führerscheinklasse B

B96 – Berechtigung zum Fahren mit Anhänger bis 4250kg Gesamtmasse

  • Berechtigt das Führen von einer Fahrzeugkombination von PKW und Anhänger über 3500kg aber nicht mehr als 4250kg Gesamtmasse.
  • Alter mindestens 17/18 Jahre.
  • Ausbildungsfahrzeug: Ford Focus mit Anhänger

BE – Berechtigung zum Fahren mit Anhänger über 4250kg Gesamtmasse

  • Berechtigt das Führen von einer Fahrzeugkombination von PKW und Anhänger über 4250kg Gesamtmasse, wobei der Anhänger 3500kg Gesamtmasse nicht überschreiten darf.
  • Alter mindestens 17/18 Jahre.
  • Ausbildungsfahrzeug: Ford Focus mit Anhänger mit vorgeschriebener Beladung

B196 – Berechtigung zum Führen von Krafträdern der Klasse A1

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerlaubnis nur in Deutschland gültig

Klasse A (ohne Leistungsbegrenzung)

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ohne Beschränkung.
  • Alter mindestens 24 Jahre (bei Direkterwerb).
  • Alter mindestens 20 Jahre (bei Stufenausbildung).
  • Ausbildungsfahrzeug: Suzuki SV 650 und Yamaha FZ600 Faser
  • Einschlussklassen: AM, A1 und A2

Klasse A1 (125ccm)

  • Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1kW/kg. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h für 16/17 jährige entfällt im Innland.
  • Alter mindestens 16 Jahre.
  • Ausbildungsfahrzeuge: Suzuki VanVan 125, Yamaha MT 125, Honda MSX 125 SF
  • Einschlussklassen: AM

Klasse A2 (Leistungsbegrenzt)

  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistungsbeschränkung auf bis zu 35kW sowie einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg.
  • Alter mindestens 18 Jahre.
  • wenn A1 (mindestens 2 Jahre) im Besitz ist, Stufenausbildung möglich.
  • Ausbildungsfahrzeuge: Suzuki Gladius 650ABS, Suzuki SV 650
  • Einschlussklassen: AM und A1

Klasse AM (zuvor M und S)

  • Sie umfasst zwei- und dreirädrige sowie vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ bzw. 4kW Leistung und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Alter mindestens 16 Jahre.
  • Ausbildungsfahrzeug: Piaggio Disis

Mofa

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
  • Alter mindestens 15 Jahre.
  • Ausbildungsfahrzeug: Piggio ZIP 4T

Klasse T (unbegrenzte Zugmaschinen)

  • Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mehr
  • Alter mindestens 16 Jahre.
  • Ausbildungsfahrzeug: URSUS C 385
  • Einschlussklassen: AM und L

Klasse C1 und C1e

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg
  • Alter mindestens 18 Jahre und Vorbesitz der Klasse B.
  • Ausbildungsfahrzeug: Mercedes Benz LKW

Klasse C und CE

  • Kraftfahrzeuge ab 7,5 t und Anhänger
  • Alter mindestens 18 Jahre und Vorbesitz der Klasse B

Klasse L (begrenzte Zugmaschinen)

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
  • Alter mindestens 16 Jahre.