Von A bis L
Führerscheinklassen
Du hast sicherlich genaue Vorstellungen welche Führerscheine du machen möchtest. Hier gibt es alle Informationen nochmal zum Nachlesen.
Klasse B (PKW)
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
- Alter mindestens 17/18 Jahre.
- Ausbildungsfahrzeug u. a.: Ford Focus ST-Line mit 150 PS
- Einschlussklassen: AM und L
Mögliche Erweiterungen der Führerscheinklasse B
B96 – Berechtigung zum Fahren mit Anhänger bis 4250kg Gesamtmasse
- Berechtigt das Führen von einer Fahrzeugkombination von PKW und Anhänger über 3500kg aber nicht mehr als 4250kg Gesamtmasse.
- Alter mindestens 17/18 Jahre.
- Ausbildungsfahrzeug: Ford Focus mit Anhänger
BE – Berechtigung zum Fahren mit Anhänger über 4250kg Gesamtmasse
- Berechtigt das Führen von einer Fahrzeugkombination von PKW und Anhänger über 4250kg Gesamtmasse, wobei der Anhänger 3500kg Gesamtmasse nicht überschreiten darf.
- Alter mindestens 17/18 Jahre.
- Ausbildungsfahrzeug: Ford Focus mit Anhänger mit vorgeschriebener Beladung
B196 – Berechtigung zum Führen von Krafträdern der Klasse A1
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerlaubnis nur in Deutschland gültig
Klasse A (ohne Leistungsbegrenzung)
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ohne Beschränkung.
- Alter mindestens 24 Jahre (bei Direkterwerb).
- Alter mindestens 20 Jahre (bei Stufenausbildung).
- Ausbildungsfahrzeug: Suzuki SV 650 und Yamaha FZ600 Faser
- Einschlussklassen: AM, A1 und A2
Klasse A1 (125ccm)
- Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1kW/kg. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h für 16/17 jährige entfällt im Innland.
- Alter mindestens 16 Jahre.
- Ausbildungsfahrzeuge: Suzuki VanVan 125, Yamaha MT 125, Honda MSX 125 SF
- Einschlussklassen: AM
Klasse A2 (Leistungsbegrenzt)
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistungsbeschränkung auf bis zu 35kW sowie einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg.
- Alter mindestens 18 Jahre.
- wenn A1 (mindestens 2 Jahre) im Besitz ist, Stufenausbildung möglich.
- Ausbildungsfahrzeuge: Suzuki Gladius 650ABS, Suzuki SV 650
- Einschlussklassen: AM und A1
Klasse AM (zuvor M und S)
- Sie umfasst zwei- und dreirädrige sowie vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ bzw. 4kW Leistung und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
- Alter mindestens 16 Jahre.
- Ausbildungsfahrzeug: Piaggio Disis
Mofa
- Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
- Alter mindestens 15 Jahre.
- Ausbildungsfahrzeug: Piggio ZIP 4T
Klasse T (unbegrenzte Zugmaschinen)
- Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mehr
- Alter mindestens 16 Jahre.
- Ausbildungsfahrzeug: URSUS C 385
- Einschlussklassen: AM und L
Klasse C1 und C1e
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg
- Alter mindestens 18 Jahre und Vorbesitz der Klasse B.
- Ausbildungsfahrzeug: Mercedes Benz LKW
Klasse C und CE
- Kraftfahrzeuge ab 7,5 t und Anhänger
- Alter mindestens 18 Jahre und Vorbesitz der Klasse B
Klasse L (begrenzte Zugmaschinen)
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
- Alter mindestens 16 Jahre.